1.1 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB für alle Bestellungen über den Online-Shop der BIA Systems GmbH, Jean-Pierre-Jungels-Str. 6, 55126 Mainz ("Verkäuferin").
1.2 Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.
1.3 Der Kunde versichert mit Abgabe seiner Bestellung, als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB zu handeln. Die Verkäuferin ist berechtigt, geeignete Nachweise (z.B. Firmenangaben, USt-IdNr.) zu verlangen.
1.4 Stellt sich die Unternehmereigenschaft als unzutreffend heraus, kann die Verkäuferin vom Vertrag zurücktreten, den Vertrag anfechten und bereits erbrachte Leistungen rückabwickeln.
1.5 Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn die Verkäuferin ihrer Geltung in Textform (§ 126b BGB) zugestimmt hat.
2.1 Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar.
2.2 Mit Absenden der Bestellung und durch Annahme der Verkäuferin kommt der Vertrag zustande, insbesondere durch eine Auftragsbestätigung in Textform, durch Pro-Forma-Rechnung, durch Versandmitteilung oder durch Übergabe der Ware an das Transportunternehmen. Eine Pro-Forma-Rechnung führt nur dann zum Vertragsschluss, wenn sie ausdrücklich als Annahmeerklärung gekennzeichnet ist.
2.3 Für Inhalt und Umfang der Leistung ist die Auftragsbestätigung maßgeblich, soweit eine solche erteilt wurde. Andernfalls bestimmen die Bestellung des Kunden, diese AGB sowie Lieferschein oder Rechnung den Vertragsinhalt.
2.4 Produktdarstellungen im Shop, Kataloge und Werbeaussagen sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
2.5 Vertragssprache ist Deutsch.
3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer sowie ggf. ausgewiesener Versandkosten.
3.2 Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
3.3 Die Verkäuferin ist berechtigt, Lieferungen ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse auszuführen.
3.4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zu.
3.5 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen; im unternehmerischen Geschäftsverkehr kann die Verkäuferin zudem die gesetzliche Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB verlangen.
4.1 Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform bestätigt wurden. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Lieferzeit ca. 2 Wochen ab Vertragsschluss.
4.2 Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
4.3 Ist die geschuldete Ware trotz rechtzeitig abgeschlossenen kongruenten Deckungsgeschäfts aus Gründen nicht verfügbar, die die Verkäuferin nicht zu vertreten hat (insbesondere nicht rechtzeitige Selbstbelieferung), wird die Verkäuferin den Kunden unverzüglich informieren und ist berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen für nicht gelieferte Ware werden unverzüglich erstattet.
4.4 Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare und von der Verkäuferin nicht zu vertretende Umstände (z.B. Betriebsstörungen, Lieferengpässe, Streik, rechtmäßige Aussperrung, behördliche Maßnahmen, allgemeine Störungen der Telekommunikation, usw.) verlängern Liefer- und Leistungsfristen für die Dauer der Störung zuzüglich angemessener Anlaufzeit.
4.5 Dauert eine Störung nach Ziffer 4.4 länger als 8 Wochen an, sind beide Parteien berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
5.1 Die Lieferung erfolgt ab Lager.
5.2 Bei Versendung geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen auf den Kunden über.
5.3 Bei Annahmeverzug des Kunden geht die Gefahr mit Eintritt des Verzuges auf den Kunden über.
6.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum der Verkäuferin.
6.2 Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterveräußern. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt in Höhe des Rechnungsendbetrags der Verkäuferin an diese ab. Die Verkäuferin nimmt die Abtretung an.
6.3 Der Kunde bleibt zur Einziehung der abgetretenen Forderungen widerruflich ermächtigt. Die Verkäuferin darf diese Ermächtigung bei berechtigtem Interesse, insbesondere bei Zahlungsverzug, widerrufen.
6.4 Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für die Verkäuferin. Bei Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung mit anderen Waren erwirbt die Verkäuferin Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
6.5 Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist unzulässig. Zugriffe Dritter sind der Verkäuferin unverzüglich in Textform mitzuteilen.
7.1 Soweit für beide Parteien ein Handelskauf vorliegt, gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB.
7.2 Mängel sind der Verkäuferin in Textform anzuzeigen.
7.3 Bei berechtigten Mängeln leistet die Verkäuferin nach ihrer Wahl Nichterfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
7.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
7.5 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 1 Jahr ab Lieferung. Dies gilt auch für Schadenersatzansprüche wegen Mängeln, nicht jedoch für Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie in den gesetzlich zwingenden Fällen (insbesondere § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB).
8.1 Die Verkäuferin haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
8.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
8.3 Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
8.4 In den Fällen der Ziffer 8.3 ist die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung und Datenverlust ausgeschlossen.
9.1 Gelieferte BIA-Messgeräte sind Medizinprodukte und gemäß den jeweils geltenden regulatorischen Anforderungen, insbesondere MDR und MPBetreibV, zu betreiben.
9.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Gebrauchsanweisung zu beachten, erforderliche Wartungen und messtechnische Kontrollen fristgerecht durchzuführen und die erforderliche Dokumentation (insbesondere Medizinproduktebuch, soweit vorgeschrieben) zu führen.
9.3 Bei vernetzten Geräten oder Softwareanbindung hat der Kunde die von der Verkäuferin vorgegebenen IT-, Netzwerk- und Systemsicherheitsanforderungen einzuhalten und sicherheitsrelevante Updates zeitnah umzusetzen.
9.4 Meldepflichtige Vorkommnisse sind unverzüglich an die zuständigen Stellen und an die Verkäuferin zu melden.
9.5 Der Kunde wirkt bei Sicherheitskorrekturmaßnahmen (insbesondere Rückrufen und Field Safety Corrective Actions) mit und gibt sicherheitsrelevante Informationen an betroffene Endnutzer unverzüglich weiter, soweit er Betreiber, Wiederverkäufer oder Zwischenhändler ist.
9.6 Bauliche oder technische Veränderungen am Gerät außerhalb der Herstellerfreigaben sind unzulässig.
10.1 Der Kauf von Hardware und die Nutzung von Software- oder Cloud-Leistungen sind rechtlich getrennte Leistungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
10.2 Soweit mit der Hardware gerätebezogene Software ausgeliefert wird, erhält der Kunde hieran ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im für den vertragsgemäßen Betrieb erforderlichen Umfang.
10.3 Soweit der Kunde die cloudbasierte Auswertungssoftware „biasystems.cloud“ nutzt, gelten hierfür die nachfolgenden Regelungen unter Ziffer 10.4, 10.5, 10.6, 10.7, 10.8, 10.9, 10.10, 10.11.
10.4 Nutzungsrechte an „biasystems.cloud“
10.4.1 Die Verkäuferin räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, „biasystems.cloud“ während der Vertragslaufzeit im vertraglich vereinbarten Umfang als Cloud-Computing-/SaaS-Lösung zu nutzen.
10.4.2 Der Kunde darf „biasystems.cloud“ ausschließlich für seine eigenen geschäftlichen Tätigkeiten nutzen. Verfügt der Kunde über mehrere Filialen oder Zweigstellen, ist die Nutzung – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – auf die im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder im gebuchten Plan bezeichnete Filiale/Zweigstelle beschränkt.
10.4.3 Dem Kunden ist es nicht gestattet, Änderungen an der „biasystems.cloud“ vorzunehmen. Dies gilt nicht für Änderungen, die zur Berichtigung von Fehlern notwendig sind, sofern die Verkäuferin sich mit der Fehlerbehebung in Verzug befindet, die Fehlerbeseitigung ablehnt oder aufgrund der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zur Fehlerbeseitigung außer Stande ist.
10.4.4 Rechte, die dem Kunden in diesen AGB nicht ausdrücklich eingeräumt werden, stehen dem Kunden nicht zu. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, „biasystems.cloud“ über die vereinbarte Nutzung hinaus zu verwenden, von Dritten nutzen zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es nicht gestattet, „biasystems.cloud“ zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, insbesondere nicht zu vermieten oder zu verleihen. Der Kunde verpflichtet sich, seine etwaigen Vertragsbeziehungen zu Dritten so auszugestalten, dass eine unentgeltliche Nutzung von „biasystems.cloud“ ausgeschlossen ist.
10.4.5 Nimmt die Verkäuferin während der Vertragslaufzeit neue Versionen, Updates oder Upgrades vor, gelten die vorstehenden Nutzungsrechte auch für diese.
10.5 Kundendaten, Datenbanken und Datenherausgabe
10.5.1 Sofern während der Laufzeit des Vertrages, insbesondere durch Zusammenstellung von Anwendungsdaten oder durch nach diesem Vertrag erlaubte Tätigkeiten des Kunden, auf Systemen der Verkäuferin eine Datenbank, Datenbanken, ein Datenbankwerk oder Datenbankwerke entstehen, stehen sämtliche Rechte hieran dem Kunden zu. Der Kunde bleibt auch nach Vertragsende Eigentümer solcher Datenbanken bzw. Datenbankwerke.
10.5.2 Die Verkäuferin ist berechtigt, im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden Zurückbehaltungsrechte an der Herausgabe von Daten auszuüben und eine Herausgabe zu verweigern, bis jeweils offene Forderungen der Verkäuferin durch den Kunden ausgeglichen wurden.
10.5.3 Die Herausgabe der Daten erfolgt nach Wahl der Verkäuferin entweder durch Übergabe von Datenträgern oder durch Übersendung über ein Datennetz im Portable Document Format (PDF), als Microsoft-Excel-Tabelle oder als kommaseparierte Werte (CSV=Comma-Separated Values) in der jeweils aktuellen Version. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten.
10.5.4 Die Verkäuferin ist ferner berechtigt, pseudonymisierte Daten auszuwerten, um „biasystems.cloud“ weiterzuentwickeln. Der Kunde wird dafür sorgen, dass betroffene Personen, deren Daten er mit Hilfe von „biasystems.cloud“ auswertet bzw. verarbeitet, hierüber in Kenntnis gesetzt werden und – sofern datenschutzrechtlich erforderlich (insbesondere bei Gesundheitsdaten) – ihre Einwilligung nach den Vorgaben der DSGVO schriftlich erteilen.
10.6 Einräumung von Speicherplatz; Hosting; Datensicherheit; Auftragsverarbeitung
10.6.1 Die Verkäuferin überlässt dem Kunden zur Nutzung von „biasystems.cloud“ einen definierten Speicherplatz auf einem von der Verkäuferin gemieteten Server zur Speicherung seiner Daten. Der Server ist bei der Cloud-Computing-Plattform „Microsoft Azure“ (Microsoft Corporation) angemietet; die Rechenzentren befinden sich in Deutschland.
10.6.2 Dem Kunden ist nicht gestattet, diesen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.
10.6.3 Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt. Er wird insbesondere dafür Sorge tragen, bei der Speicherung personenbezogener Daten die Betroffenen hinreichend über die Nutzung zu informieren und – soweit erforderlich – hierzu deren Einwilligung vorab schriftlich einzuholen.
10.6.4 Die Verkäuferin wird geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf Daten des Kunden treffen. Zu diesem Zweck werden im Rahmen der eingesetzten Plattform u.a. tägliche Backups, Virenprüfungen sowie Firewalls nach dem Stand der Technik eingesetzt.
10.6.5 Aufgrund der Art der verarbeiteten Daten (personenbezogene Daten, ggf. Gesundheitsdaten) ist zwischen Kunde und Verkäuferin vor Beginn der Verarbeitung personenbezogener Daten ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO abzuschließen.
10.7 Unterbrechungen, Verfügbarkeit und Wartung von „biasystems.cloud“
10.7.1 Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen von „biasystems.cloud“ sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, führen nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.
10.7.2 Die Überwachung der Grundfunktionen von „biasystems.cloud“ erfolgt täglich. Die Wartung von „biasystems.cloud“ ist in der Regel von Montag bis Freitag 09:00 – 17:00 Uhr gewährleistet. Bei schweren Fehlern (die Nutzung von „biasystems.cloud“ ist nicht mehr möglich bzw. ernstlich eingeschränkt) erfolgt die Wartung in der Regel zu den Geschäftszeiten Montag bis Freitag 09:00 – 17:00 Uhr binnen 24 Stunden ab Kenntnis oder Information durch den Kunden. Die Verkäuferin wird den Kunden von Wartungsarbeiten umgehend verständigen und diese den technischen Bedingungen entsprechend in möglichst kurzer Zeit durchführen.
10.7.3 Ist die Fehlerbehebung nicht innerhalb von 24 Stunden möglich, wird die Verkäuferin den Kunden binnen 48 Stunden unter Angabe von Gründen sowie des Zeitraums, der für die Fehlerbeseitigung voraussichtlich zu veranschlagen ist, per E-Mail verständigen.
10.7.4 Die Verfügbarkeit der jeweils vereinbarten Leistungen beträgt 98,5 % im Monatsdurchschnitt einschließlich Wartungsarbeiten; die Verfügbarkeit darf jedoch nicht länger als zwei Kalendertage in Folge beeinträchtigt oder unterbrochen sein.
10.8 Zusammenarbeit; Ansprechpartner
10.8.1 Der Kunde und die Verkäuferin verpflichten sich zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit und unterrichten sich bei Abweichungen von vereinbartem Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig.
10.8.2 Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen der Verkäuferin unverzüglich mitzuteilen.
10.8.3 Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass für Abstimmungen und Vereinbarungen ausschließlich bevollmächtigte bzw. autorisierte Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Ansprechpartner der Verkäuferin ist die im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder im gebuchten Plan benannte Person. Möchte der Kunde eine andere Person benennen, hat dies in Textform zu erfolgen; dabei versichert der Kunde ausdrücklich, dass die benannte Person umfassend zu allen Entscheidungen bevollmächtigt ist. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gilt die zuvor benannte Person als berechtigt, Erklärungen im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht abzugeben und entgegenzunehmen.
10.9 Weitere Mitwirkungspflichten des Kunden
10.9.1 Zugangsdaten, die der Kunde zur Nutzung von „biasystems.cloud“ erhält, sind vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen.
10.9.2 Dem Kunden ist bekannt, dass durch eine Verletzung oder Verzögerung der Mitwirkungsverpflichtungen die Leistungen der Verkäuferin im Zweifel nicht vereinbarungsgemäß erbracht werden können; dies kann insbesondere zu Verzögerungen oder Mehraufwänden führen.
10.9.3 Die Zugangsdaten einschließlich des Passworts sind vom Kunden geheim zu halten und unbefugten Dritten nicht zugänglich zu machen. Der Kunde hat sicherzustellen, dass sein Zugang zur „biasystems.cloud“ ausschließlich durch ihn bzw. durch hierzu bevollmächtigte Personen erfolgt. Steht zu befürchten, dass unbefugte Dritte Kenntnis von Zugangsdaten erlangt haben oder erlangen werden, ist die Verkäuferin unverzüglich zu informieren.
10.9.4 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Kunde für die Verwendung von „biasystems.cloud“ selbst verantwortlich. Dem Kunden ist bekannt, dass über „biasystems.cloud“ ggf. Gesundheitsdaten verarbeitet werden können und es sich dabei um besonders sensible Daten handelt. Der Kunde wird insbesondere dafür sorgen, dass er von den betroffenen Personen die erforderlichen Einwilligungen bzw. Rechtsgrundlagen nach Maßgabe der DSGVO eingeholt hat; soweit Einwilligungen erforderlich sind, sind diese mindestens schriftlich einzuholen und zu dokumentieren.
10.9.5 Sämtliche Mitwirkungshandlungen, zu denen der Kunde verpflichtet ist, nimmt er auf eigene Kosten vor.
10.9.6 Die Verkäuferin ist zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, falls der Kunde schwerwiegend oder wiederholt gegen seine Mitwirkungspflichten verstößt. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Kunde vereinbarte Zahlungen nicht oder nicht fristgerecht leistet, Informationen/Materialien/Mitwirkungshandlungen nicht bereitstellt oder erbringt, über einen längeren Zeitraum nicht erreichbar ist oder das Fortschreiten der Leistungserbringung in anderer Weise behindert.
10.10 Vergütung und Fälligkeit (Cloud-Leistungen)
10.10.1 Der Kunde verpflichtet sich, das vereinbarte Entgelt für die Überlassung von „biasystems.cloud“, die Einräumung des Speicherplatzes sowie etwaiger Services zu bezahlen. Ist nichts Abweichendes vereinbart, richtet sich die Vergütung nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste der Verkäuferin (anforderbar über info@biasystems.de).
10.10.2 Abweichend von Ziffer 3. dieser AGB erfolgt die Zahlung für Cloud-Leistungen monatlich oder jährlich im Voraus per Lastschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Kunde erteilt der Verkäuferin hierzu bei Vertragsschluss eine entsprechende Einzugsermächtigung bis auf Widerruf und weist sein Kreditinstitut an, die von der Verkäuferin gezogenen Lastschriften einzulösen.
10.10.3 Einwendungen gegen die Abrechnung der von der Verkäuferin erbrachten Cloud-Leistungen hat der Kunde innerhalb einer Frist von acht Wochen nach Zugang der Rechnung in Textform bei der auf der Rechnung angegebenen Stelle zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Kunden genehmigt; die Verkäuferin wird den Kunden mit Übersendung der Rechnung auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
10.10.4 Kommt der Kunde schuldhaft mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Zahlungsraten in Verzug, ist die Verkäuferin nach vorheriger Mahnung und angemessener Nachfristsetzung berechtigt, alle offenen Beträge bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit fällig zu stellen.
10.10.5 Im Falle des schuldhaften Zahlungsverzugs des Kunden mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Zahlungsraten ist die Verkäuferin bis zum Zahlungseingang aller offenen Forderungen berechtigt, den Zugang des Kunden zu „biasystems.cloud“ vorübergehend zu sperren.
10.10.6 Sämtliche Entgelte verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
10.11 Laufzeit und Kündigung (Cloud-Leistungen)
10.11.1 Der Vertrag wird – sofern nicht abweichend vereinbart – mit einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten ab Vertragsbeginn geschlossen. Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Übersendung der Zugangsdaten zu „biasystems.cloud“ durch die Verkäuferin an den Kunden an die im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder im gebuchten Plan angegebene E-Mail-Adresse. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien in Textform mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit ordentlich gekündigt werden. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich das Vertragsverhältnis um die jeweilige Vertragslaufzeit, maximal jedoch um 12 Monate.
10.11.2 Unberührt bleibt das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Zur fristlosen Kündigung ist die Verkäuferin insbesondere berechtigt, wenn der Kunde fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet oder die vertraglichen Bestimmungen über die Nutzung von „biasystems.cloud“ verletzt. Eine fristlose Kündigung setzt grundsätzlich voraus, dass der andere Teil in Textform abgemahnt und aufgefordert wird, den Kündigungsgrund in angemessener Zeit zu beseitigen.
11.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
11.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist D-55126 Mainz.
12.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
12.2 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags sowie Nebenabreden bedürfen mindestens der Textform (§ 126b BGB), soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.